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Systemisches Coaching I Psychologische Beratung I Supervision
Intuitive Aufstellungsarbeit I Mentales Training I Stressprävention
Lebens- und Sozialberaterin in Ausbildung unter Supervision
Aufwandsersatz
Merkblatt WKO
„Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung und unter Supervision“ sind berechtigt von ihren KundInnen jene Aufwendungen, die ihnen im Zuge ihrer Beratungs- und Betreuungsleistungen entstehen (zum Beispiel Raummiete, Fahrtspesen), zu verlangen. In diesem Falle ist die oben genannte Bezeichnung bei einer eventuellen Verrechnung schriftliche anzuführen. Die im Rahmen der fachlichen Tätigkeit zu absolvierenden Beratungs- und Betreuungseinheiten dürfen nicht gewerbsmäßig erfolgen. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Ertragserzielungsabsicht ausgeübt wird. Es darf sohin keine über die entstandenen Aufwendungen hinausgehende Vergütung verlangt werden, zumal es sich dann um eine strafbare, unbefugte Gewerbeausübung handeln würde.
Aufwandersatz/EH € 48,-
Stressprävention I Wohlfühlanwendung
Für Die Inanspruchnahme einer Wohlfühlanwendung erlaube ich mir, einen Energieausgleich in Rechnung zu stellen.
Dieser Betrag beinhaltet sowohl die Anwendung, als auch die Materialien, die für die Anwendung benötigt werden und wird in Einheiten verrechnet, wobei eine Einheit 50 Min. dauert.
Dieser kann sofort in "bar" oder per "Überweisung" innerhalb von drei Werktagen angewiesen werden!
Sollte eine Anwendung einmal länger dauern, wird jede angefangene 1/4 Stunde mit € 10,- zusätzlich verrechnet!
Sie werden aufgrund der "Kleinunternehmerregelung ohne Steuer" angeführt!
Energieausgleich/EH € 73,-
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