Einzel-/Gruppensupervision
für Lebens- und Sozialberater:innen in Ausbildung
Berechtigung zur Leitung der Einzel-/Gruppensupervision lt. BGBI. II Nr. 140/2003 in der Fassung 112/2006
Für angehende Lebens- und Sozialberater:innen biete ich nach der Verordnung BGBI. II Nr. 140/2003 in der Fassung 112/2006 Einzel- und Gruppensupervisionen an, die im Curriculum der LSB-Ausbildung vorgeschrieben sind. Um das Gewerbe als Lebens- und Sozialberater:in ausüben zu dürfen, sind 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten, sowie mindestens 30 Einheiten Einzelselbsterfahrung vorgeschrieben.
In der Gruppensupervision wird für alle Ausbildungsthemen Raum und Zeit geschaffen. In diesem Rahmen haben angehende Lebens- und Sozialberater:innen die Möglichkeit,
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ihre aktuellen Herausforderungen anzusprechen und über die Gruppe Lösungen zu finden,
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die eigenen Erfahrungen in ihrer Tätigkeit zu reflektieren,
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sich über den Methodenkoffer auszutauschen und
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Strategien für die Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit zu besprechen.
Das Ziel:
Die berufliche Entwicklung und das persönliche Wachstum fördern, um gestärkt in die neue Aufgabe starten zu können.
Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der o.g. Termine eine Gruppensupervision zu organisieren!
Einzelsupervision
In der Einzelsupervision für Lebens- und Sozialberater:innen haben alle Themen rund um den Tätigkeitsbereich der psychosozialen Beratung Raum. Die persönlichen Herausforderungen, wie z.B. die Diplomarbeit, Reflexion der beruflichen Fähigkeiten und die herankommenden Herausforderungen.
In einem vertraulichen Rahmen wird das persönliche Wachstum gefördert!